Rechtsprechung
OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 166 VwGO, § 114 ZPO, § 115 Abs 2 S 2 ZPO, § 115 Abs 4 ZPO
Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; keine Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren; Fehlen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Genehmigung zur Sanierung eines Grundstücks (hier: Tankstelle mit Autowerkstatt); Ermittlung des unbelasteten Verkehrswerts eines Grundstücks; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Genehmigung zur Sanierung eines Grundstücks (hier: Tankstelle mit Autowerkstatt); Ermittlung des unbelasteten Verkehrswerts eines Grundstücks; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
Erteilung einer Genehmigung zur Sanierung eines Grundstücks (hier: Tankstelle mit Autowerkstatt); Ermittlung des unbelasteten Verkehrswerts eines Grundstücks; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.07.2017 - 5 K 2301/16
- OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10
Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr
Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Bei dieser auf den Streitgegenstand des jeweiligen Rechtsstreits bezogenen Beurteilung dürfen die Anforderungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - und vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 75, Leitsatz Nr. 78) nicht überspannt werden. - OVG Saarland, 24.08.2009 - 2 D 395/09
Prozesskostenhilfe - zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg
Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Bei dieser auf den Streitgegenstand des jeweiligen Rechtsstreits bezogenen Beurteilung dürfen die Anforderungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - und vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 75, Leitsatz Nr. 78) nicht überspannt werden. - OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende …
Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr. - OVG Saarland, 05.05.2004 - 1 Y 4/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr. - OVG Saarland, 25.04.2005 - 2 Y 1/05
Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 D 586/17
Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.